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Rolladen Handel Porz Anfahrt und Wegbeschreibung

Ferdinand-Porsche-Straße 18

Rolladen Handel Porz Anfahrt Hotline und Telefon

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ROLLADEN HANDEL PORZ GMBH
Sonnen-, Sicht- und Einbruchschutz ...

AGB

Rolladen-Handel-Porz L. Urban Gmbh

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere AGB gelten ausschließlich, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis und vorbehaltloser Ausführung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

§ 2 Angebot – Bindung

1. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

3. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei dem Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Gefahrübergang - Preise – Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.

2. Unsere Preise gelten "ab Werk". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

§ 5 Mängelhaftung

1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Sollte es sich wider Erwarten doch auch um Montagebedingungen handeln, muss der unterstrichene Satzteil ergänzt werden um „oder falls eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist ….“, vgl. § 309 Nr. 8 b bb: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angerechnet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 2 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Gewährleistung wird bei der Lieferung von Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, und bei Bauleistungen nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, gilt hierfür eine einjährige Verjährungsfrist, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt zwei Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern ein Jahr.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang.

 

§ 6 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 5 vorgesehen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Vorsicht: Ich weiß zwar, dass das nicht gemeint ist, aber streng nach dem Wortlaut ist hiermit auch die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen! Eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wie in § 5 Nr. 3 ist aber in diesen Fällen gemäß § 309 Nr. 7 a BGB nicht zulässig. Deshalb sollte der erste Satz wie folgt ergänzt werden: „…, sofern nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.“

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Rücknahmen

Zur Rücknahme von Liefergegenständen, die keinen Sachmangel aufweisen, ist der Lieferer nicht verpflichtet. Nimmt der Lieferer mangelfreie Ware zurück (Zuschnittsware generell ausgeschlossen), erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 95% des reinen Warenwertes zzgl. MwSt., jedoch ohne Transport- und Verpackungskosten, wenn die Ware binnen eines Monats nach Ablieferung im Originalzustand und in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben wird. Stimmt der Lieferer einer Warenrückgabe nach Ablauf eines Monats nach Ablieferung zu, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 50% des Warenwertes zzgl. MwSt. jedoch ohne Transport- und Verpackungskosten, sofern die Ware in neuwertigen Zustand und originalverpackt ist.

 

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäfts-verbindung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden die Kaufsache zurückzunehmen, worin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Wir sind sodann zur Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet wird.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei Besitzwechsel der Ware oder Wohnsitzwechsel des Kunden.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache bei ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach-kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Gleiches gilt, wenn die Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und für uns verwahrt.

7. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen ist.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben (zusammen schreiben), als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden (zusammen schreiben) Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

 

§ 10 Online-Streitbeilegung

Die Rolladen Handel Porz GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Die für die Rolladen Handel Porz GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.

 

Anschrift

Rolladen Handel Porz
L. Urban GmbH

Ferdinand-Porsche-Straße 18
51149 Köln (Porz-Eil)

Tel.: 0 22 03 / 9 35 78 - 22

Zeiten

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